Fragenliste zu § 82 Abs. 8 KFG bei Straßenkontrollen:
(Die folgenden Fragen stellen lediglich Vorschläge dar, die abhängig vom behaupteten Sachverhalt ausgewählt werden
können)
Wohnen Sie in Österreich? Sind Sie an dieser Adresse mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet?
Seit wann verwenden Sie dieses Auto mit ausländischen Kennzeichen im Inland?
Warum glauben Sie, dass Sie ein Auto mit ausländischen Kennzeichen länger als ein Monat im Inland verwenden dürfen?
Falls behauptet wird, dass der Fahrer nicht Eigentümer ist:
Haben Sie für die Überlassung des Autos eine Bestätigung mit?
Für welche Zeit wurde die Überlassung vereinbart?
Bezahlen Sie für die Kfz-Überlassung an den Eigentümer etwas? Wenn ja: wieviel?
Gibt es Beweise für diese Zahlungen (Überweisungsbelege aus der Vergangenheit)?
Welche Autos hat der ausländische Eigentümer noch?
Falls der ausländische Eigentümer keine zusätzlichen Autos besitzt:
Warum benötigt er das kontrollierte Kfz für den vereinbarten Überlassungszeitraum nicht?
Haben Sie ein Auto mit öst. Zulassung?
Falls ja: welches Kennzeichen?
Falls nein: Mit welchen Autos fuhren Sie in den letzten Jahren bzw. warum benötigten Sie in Österreich kein Auto?
Falls der inländische Lebensmittelpunkt (=Hauptwohnsitz) bestritten wird:
Welche Argumente können Sie vorbringen, warum Ihr Lebensmittelpunkt nicht in Österreich, sondern an einem
bestimmten Ort im Ausland ist? (zeitliche, wirtschaftliche und soziale Elemente)
Wie sind Ihre Wohnverhältnisse im Inland und Ausland (Mietwohnung, Eigentumswohnung, Eigenheim, Wohnfläche)?
Falls ausländische Mietwohnung: Wie hoch ist die Monatsmiete und können Sie diese durch Überweisungsbelege (aus der
Vergangenheit!) nachweisen?
Falls ausländische Eigentumswohnung oder Eigenheim: Legen Sie Betriebskostenabrechnungen für den ausländischen und
zum Vergleich für den inländischen Wohnsitz vor.
Wie lautet Ihre ausländische Festnetznummer bzw. Handynummer?
Wie oft fahren Sie zu Ihrem Wohnsitz im Ausland?
Sind Sie verheiratet?
Falls ja: Wo wohnt die Gattin bzw. der Gatte?
Falls ledig: Haben Sie im Inland eine Lebensgefährtin bzw. einen Lebensgefährten? (Indiz für inländ. Lebensmittelpunkt)
Falls es sich um ein ausländisches Firmenauto handelt:
Haben Sie eine Bestätigung mit, dass Sie dieses Auto im Auftrag des ausländischen Unternehmens in Österreich
verwenden?
Hat dieses ausländische Unternehmen in Österreich eine Betriebsstätte?
Welche Funktion haben Sie in diesem Unternehmen und welche Tätigkeit üben Sie dort aus? (Gesellschaftergeschäftsführer,
Verwandter des Chefs bzw. Firmeneigentümers, Prokurist, wie viel Prozent Innen- bzw. Außendienst, Gebietsvertreter etc.)
Wie viele Mitarbeiter hat das ausländische Unternehmen ungefähr?
Wie viele Mitarbeiter sind in Österreich tätig?
Werden noch weitere Firmenautos in Österreich verwendet?
Welche Tätigkeiten übt dieses ausländische Unternehmen aus?
Wie lautet die Internetadresse der Unternehmenshomepage?
Führen Sie ein Fahrtenbuch? (falls ja: aktuellen KM-Stand mit der letzten Eintragung vergleichen und zumindest, je nach
Umfang tw. kopieren bzw. fotografieren)
Erfahrungsgemäß wird immer wieder als fast wichtigste Frage, die Frage nach dem Familienstand vergessen. Falls die
kontrollierte Person verheiratet ist, muss unbedingt geklärt werden, ob der Ehepartner im Ausland lebt. Falls dies der Fall
ist und mindestens pro Monat einmal besucht wird, liegt der Hauptwohnsitz nicht in Österreich, auch wenn im ZMR ein
inländischer Hauptwohnsitz aufscheint! In diesen Fällen wird die Vermutung des dauernden inländischen
Fahrzeugstandortes mangels Hauptwohnsitz in Österreich nicht ausgelöst!