Der Autor beantwortet aus zeitlichen Gründen nur Anfragen von Polizei und Verwaltungsstrafbehörden. Diese Fragen können an die Email-Adresse redtenbacher@gmx.net gerichtet werden und sollen immer eine Telefonnummer für Rückrufe aufweisen, da eine schriftliche Beantwortung zu zeitaufwändig wäre. Anfragen von Privatpersonen oder Firmen sollten an den Fachbereich des jeweils zuständigen Finanzamtes oder an die zuständige Kraftfahrbehörde gerichtet werden. Falls Sie Anzeigen erstatten möchten (auch anonym möglich!), weil Sie überzeugt sind, dass jemand rechtswidrig ausländische Kennzeichen verwendet oder Probefahrtkennzeichen systematisch missbraucht, können Sie diese Anzeigen per Email an die Adresse post.abb-finpol-diac@bmf.gv.at senden. Gemäß § 81 Finanzstrafgesetz sind alle Dienstellen von Gebietskörperschaften mit behördlichem Aufgabenbereich verpflichtet, die von ihnen selbst wahrgenommenen oder sonst zu ihrer Kenntnis gelangten Finanzvergehen der nächsten Finanzstrafbehörde mitzuteilen. Dies kann per Email an die Adresse post.abb-finpol-diac@bmf.gv.at erfolgen. Die rechtswidrige Verwendung ausländischer Kennzeichen und der Missbrauch von Probefahrtkennzeichen ist normalerweise immer mit einem Finanzvergehen verbunden!
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